1. Vertragsabschluss
Die Buchung der Ferienunterkunft kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mit Zugang der Reservierungsbestätigung durch den Vermieter kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande. Gleichzeitig gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als akzeptiert.
2. Nutzung der Unterkunft
Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von der im Vertrag angegebenen Anzahl an Personen genutzt werden.
Eine Erhöhung der Personenzahl ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung des Vermieters zulässig.
Die Unter- oder Weitervermietung der Ferienunterkunft ist nicht gestattet.
3. Rauchverbot
In der gesamten Ferienunterkunft besteht ein striktes Rauchverbot.
Zum Rauchen steht ausschließlich der dafür vorgesehene Außenbereich („Raucherinsel“) zur Verfügung.
4. An- und Abreise
Die Anreise ist bis spätestens 11:00 Uhr möglich.
Die Abreise hat bis spätestens 15:00 Uhr zu erfolgen.
Individuelle Abweichungen von diesen Zeiten sind nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.
5. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist spätestens einen Tag vor Abreise fällig und in bar nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Bei Buchungen durch Firmen kann der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung unter Ausweis der gesetzlichen Mehrwertsteuer auch bargeldlos per Überweisung beglichen werden.
6. Stornierungsbedingungen
Eine kostenfreie Stornierung der Buchung ist bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor der geplanten Anreise möglich.
Bei späterer Stornierung oder Nichtanreise können Stornokosten in Rechnung gestellt werden.
7. Haftung und Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienunterkunft sowie deren Inventar pfleglich zu behandeln.
Für durch den Mieter, dessen Mitreisende oder Besucher verursachte Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere für mutwillig oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Entstandene Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für Reparatur, Ersatz oder Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen.
Bei Verlust von Schlüsseln ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für den Ersatz der Schlüssel sowie – sofern aus Sicherheitsgründen erforderlich – den Austausch der gesamten Schließanlage dem Mieter in Rechnung zu stellen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingebrachte persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Mitreisenden oder Besucher. Dies gilt insbesondere bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


